Ob Schimmel in der Wohnung, die Wohnung renovieren, die Fassade anstreichen, die Kellersanierung, die Fassade dämmen, das Streichen von Wand und Decke, das lackieren von Tür, Heizkörpern, Holz oder Heizungsrohren, einen wasserschaden beseitigen, auch die Rechnungen des Malers können beim Finanzamt steuerlich mindernd geltend gemacht werden. Der Erhaltungsaufwand von selbst genutztem Wohneigentum wird vom Staat im Moment mit bis zu € 1.200,00 im Jahr subventioniert.
Dieser Vorteil macht sich für Sie bezahlt und in unserer Schlussrechnung sind stets schon die steuerlich abzugsfähigen Positionen getrennt ausgewiesen.
Konkret können Privathaushalte die Arbeitskosten für Malerarbeiten oder andere Handwerkliche Arbeiten an Haus und Hof bis zu einer Höchstgrenze von € 6.000,00 im Jahr von der Steuer absetzen. Haben Sie diese Höchstgrenze erreicht, haben Sie einen Steuervorteil von maximal € 1.200,00.
Achten Sie besonders auf den letzten Punkt. Aus guten Gründen ist es im Handwerk üblich, dass auch mal Anzahlungen geleistet werden, oder zum Beispiel Schimmel im Keller oder in der Wohnung haben, einer Kellersanierung oder einem Wärmedämm-Verbund-System auch Zwischenrechnungen gestellt werden müssen. Überweisen Sie immer stets und pünktlich, aber zahlen Sie niemals bar.
Eine sehr informative und ausführliche Beschreibung finden Sie hier, beim Deutschen Handwerksblatt.